Ist die Betriebskosten-Abrechnung formell fehlerhaft, wenn der Vermieter die Positionen „Grundsteuer“ und „Straßenreinigung“ als „städtische Abgaben“ zusammenfasst?

Das Amtsgericht Aachen hat in seinem Urteil von 16.03.2016 entschieden.

AG Aachen, Urteil vom 16.03.2016 – 115 C 448/15

Fasst der Vermieter in einer Betriebs­kosten­abrechnung die Positionen „Grundsteuer“ und „Straßenreinigung“ als „städtische Abgaben“ zusammen, so ist die Abrechnung formell fehlerhaft. Ihm steht in diesem Fall kein Anspruch auf Nachzahlung zu.

Quelle: Amtsgericht Achern