Schwerpunkte

Begutachtet werden können Liegenschaften unabhängig von Nutzungsart, Wohn oder Gewerbliche Nutzung sowie Heizsysteme. Anlagen mit konventionell betriebenem Brennstoff oder erneuerbarer Energie.

  • Energiekosten (Wärme / Kälte) Abrechnung (Heizkostenabrechnung)
  • Erneuerbare Energie Abrechnung (in allen Kombinationen)
  • Messtechnische Konzepte
  • Umgang mit Energieverlusten (z.B. Rohrwärme) in der Abrechnung
  • Energetische Modernisierung und Heizkostenabrechnung sowie Energieausweis
  • Verbrauchsabhängige Abrechnung (Strom, Wasser, Müll usw.)
  • Komplexe gewerbliche Abrechnungen

Auf einen Blick

  • Immobilienfachwirtin IHK
  • DIN EN ISO/EC 17024
  • EUC CERT-Nr. 1-14-1048