Gesetzentwurf EEG 2016 – ein Paradigmenwechsel?

„Mit dem heutigen Kabinettbeschluss ist der Weg frei für einen Paradigmenwechsel bei der Förderung der erneuerbaren Energien. Jetzt kann es in die nächste Phase der Energiewende gehen. Der weitere Erneuerbaren-Ausbau ist und bleibt eine tragende Säule der Energiewende. Wir wollen den Anteil Erneuerbaren Energien von derzeit rund 33 % auf 40-45 % im Jahr 2025 und auf 55-60 % im Jahr 2035 steigern.“
So der Bundesminister Gabriel in der Pressemitteilung von 8.6.2016.

Doch was sind die Kerninhalte dieses Gesetzes?

Künftig soll die Höhe der EEG-Vergütungen nicht mehr staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt bestimmt werden. Für die einzelnen Technologien haben wir jährliche Ausschreibungsmengen festgelegt:

  • Wind an Land:
    Bei Wind an Land sollen in den nächsten drei Jahren, d. h. 2017, 2018 und 2019, 2.800 Megawatt (MW) brutto pro Jahr ausgeschrieben werden. Danach steigt die Ausschreibungsmenge auf 2.900 MW brutto pro Jahr. Der bisherige Ausbaupfad wurde in den letzten zwei Jahren wegen des übermäßig starken Windausbaus überschritten.
  • Photovoltaik:
    Es werden 600 MW pro Jahr ausgeschrieben. Vorher waren es 400 MW. Neben Freiflächen werden nun auch andere große PV-Anlagen ab 700 kW einbezogen: Alle großen PV-Anlagen stellen sich dem Wettbewerb.
  • Wind auf See:
    Das Ziel einer installierten Leistung von 15.000 MW im Jahr 2030 wird beibehalten. Um einen kontinuierlichen Ausbaupfad zu erreichen, werden mit jährlich 730 MW die Ausschreibungsmengen gleichmäßig auf die Jahre 2021 bis 2030 verteilt. Zudem sind sich Bund und Länder darüber einig, dass bei Wind auf See sowohl die Netzanbindung auf See als auch an Land sichergestelltwerden muss, aber zugleich für die betroffene Industrie kein „Fadenriss“ entstehen darf.
  • Biomasse:
    150 MW Ausschreibungsmenge (Neuanlagen + Bestandsanlagen) für die Jahre 2017, 2018, 2019. In den Jahren 2020 bis 2022 werden jeweils 200 MW ausgeschrieben. Die Ausschreibungsmengen für die Folgejahre werden bei der nächsten Novelle des EEG festgelegt
  • Kleine Anlagen bis 750 KW
    Kleine Anlagen bis 750 KW von der Ausschreibung ausgenommen. Bei der Ausschreibung für Windenergie an Land gelten erleichterte Bedingungen für Bürgerenergiegesellschaften, damit sie faire Chancen haben.

Der Gesetzentwurf wird nun dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet.

Weitere Informationen

Quelle: BMWi Pressemitteilung 8.6.2016