Öffentlichen Anhörung des Gebäudeenergiegesetzes

Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat sich am Mittwoch, 21. Juni 2023, in einer öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ (20/6875) sowie den Leitplanken der Koalitionsfraktionen zur weiteren Beratung des GEG befasst.

Mit dem Gesetzentwurf zum sogenannten Heizungsgesetz will die Bundesregierung die Energiewende im Wärmebereich einleiten. Die dazu seit dem 17. Mai vorliegende Drucksache eröffnet das parlamentarische Verfahren, enthält aber noch keine jüngst gefassten Beschlüsse der Bundesregierung oder der Koalitionsfraktionen zur Änderung des ursprünglichen Regierungsentwurfs. Die Vorlage soll „ein zentraler Schritt auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität in Deutschland im Jahr 2045“ sein.
50 Prozent Erneuerbare bis 2030 ist ein unrealistisches Ziel

Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung und Mitglied des Präsidiums Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) führte aus, es gebe 42,9 Millionen Bestandsgebäude in Deutschland – nur sieben Prozent davon seien jünger als 13 Jahre. Dabei sei der Anteil von erneuerbaren Energien im Wärmesektor sehr viel geringer als im Strombereich.
Das zeige: „Die Wärmewende ist unabdingbar“, sagte die Expertin. Ein Anteil von 50 Prozent bis 2030 allerdings sei in den meisten Fällen ein unrealistisches Ziel. Zunächst müssten die Voraussetzungen geschaffen werden, klimaneutrale Wärmequellen vor Ort zu erschließen wie zum Beispiel Geothermie und Abwärme.

„Schutz vor unabsehbaren Mieterhöhungen“
„Mehr als die Hälfte aller Deutschen wohnt zur Miete. Die Koalition ist daher dafür verantwortlich, im Zuge der Wärmewende den Schutz vor unabsehbaren Mieterhöhungen in den Vordergrund zu rücken“, sagte Sebastian Bartels, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins.
Der Experte forderte eine Verankerung bestimmter Kernelemente eines sozialen Mieterhöhungsschutzes als Kernelement im GEG (Gebäudeenergiegesetzes) – „denn andernfalls greifen die verfehlten Regelungen der Modernisierungsmieterhöhung im BGB (§ 559 ff. BGB) mit ihren erheblichen finanziellen Belastungen auf die Mieterschaft“.

Als Vertreter des „relevanten Klimahandwerks“, das die Wärmewende in der Praxis umsetze, kenne er die Kundenseite, Mieter wie Vermieter, ihre Wünsche, ihre Sorgen, sagte Helmut Bramann, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima.
Das Gebot der Stunde sei aus Sicht seines Verbandes ein einfacher, nachvollziehbarer Rahmen. Ein Gesetzentwurf, der nicht das letzte Wort sei, „Leitplanken“, die noch konkretisiert werden müssten und eine an jüngste Überlegungen nicht angepasste Förderung zum GEG (Gebäudeenergiegesetzes) führten derzeit zu Attentismus, warnte der Experte.

Verbraucherschützer fordert Stärkung der Berater
Mehr als eine Million Heizungen müssen jährlich ausgetauscht werden, weil sie zu alt sind, sagte Thomas Engelke, Leiter des Teams Energie und Bauen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Dabei müsse jeder entscheiden, wie er in Zukunft heizen wolle. Das ziehe einen hohen Beratungsbedarf nach sich. Deshalb fordere der vzbv eine Stärkung unabhängiger Berater.

Wie sieht Deutschland in zehn Jahren aus?
Helmut Waniczek, promovierter Chemiker der Universität Wien, stellte sich die Frage, wie Deutschland in zehn, fünfzehn Jahren aussehe, wenn das GEG (Gebäudeenergiegesetzes) umgesetzt würde. Der Experte warf den Blick in andere Länder, die die Wärmewende hin zu mehr erneuerbaren Energien bereits eingeläutet haben.
Dort zeige sich, dass das nicht kostengünstig sei und für Mehrfamilienhäuser, deren Fassaden mit Wärmepumpen bestückt würden, kalte Wände bedeute, innen wie außen, und gegebenenfalls auch Schimmel. Zudem könne das Vibrieren der Pumpen zu Schlafstörungen der Hausbewohner führen.

Quelle: Deutscher Bundestag: Sachverständige bewerten das Gebäudeenergiegesetz

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