Entwurf zur Änderung des Gebäude­energiegesetzes im Bundestag beraten

Der Bundestag hat am Donnerstag, 15. Juni 2023, erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ (20/6875) beraten.
Die Initiative war zuvor mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen auf die Tagesordnung gesetzt worden. Nach der Aussprache im Parlament überwiesen die Abgeordneten die Vorlage zur weiteren Beratung in die Ausschüsse, wobei der Ausschuss für Klimaschutz und Energie die Federführung übernimmt.
Einen Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Abschaffung der Modernisierungsumlage zum Schutz der Mieterinnen und Mieter“ (20/7226) überwies der Bundestag zur federführenden Beratung in den Rechtsausschuss.
Die Fraktion Die Linke fordert von der Bundesregierung die Abschaffung der Modernisierungsumlage. Die bislang gültige Regelung, wonach es Vermietern erlaubt ist, nach Modernisierungsmaßnahmen die jährliche Miete um acht Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten zu erhöhen, stelle eine Verteuerung der Wohnkosten für Mieterinnen und Mieter dar, „die zu Verdrängung oder Wohnungsverlust führen kann“, heißt es im Antrag der Fraktion.
Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie befasst sich am Mittwoch, 21. Juni 2023, ab 11 Uhr mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung der Heizkostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung“ (20/6875). Das Gremium tagt etwa zwei Stunden lang im Saal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Haus.

Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und zur Änderung der Heizkostenverordnung leitet die Bundesregierung die Energiewende im Wärmebereich ein. Die dazu seit dem 17. Mai vorliegende Drucksache (20/6875) eröffnet das parlamentarische Verfahren, enthält aber noch keine jüngst gefassten Beschlüsse der Bundesregierung oder der Koalitionsfraktionen zur Änderung des ursprünglichen Regierungsentwurfs.

Quelle: Entwurf zur Änderung des Gebäude­energiegesetzes im Bundestag beraten

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