Gebäudeförderung

Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung beschlossen, die Gebäudeförderung attraktiver zu gestalten.
Ein zentraler Punkt dabei (Gebäudeförderung): Maßnahmen für mehr Energieeffizienz und der Einsatz von erneuerbaren Energien werden unter dem gemeinsamen Dach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Die Investitionsanreize sollen entscheidend dazu beitragen, die Energie- und Klimaziele 2030 im Gebäudesektor zu erreichen. Der Ausbau erneuerbarer Energien und die Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudesektor rücken verstärkt ins Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit.
Die Bundesregierung hat daher die aktuelle Situation zum Anlass genommen, die Sanierungsförderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude, wie angekündigt, neu zu ordnen. Ein Teil der neuen Förderbedingungen gilt ab dem 28. Juli. Im Herbst 2022 werden einige weitere Änderungen eingeführt.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:

Ab 28.07.2022 (KfW):

  • Die Kreditförderung in der BEG EM wird gestrichen.
  • Die Zuschussförderung in der systemischen Sanierung wird nur noch für kommunale Antragsteller gewährt und im Übrigen gestrichen.
  • Die Förderung von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen wird gestrichen.
  • Die Fördersätze in der systemischen Sanierung werden angepasst.
  • Die Förderung des EH/EG 100 wird gestrichen.

Ab: 22.09.2022 (KfW):

  • Es wird ein Bonus für Worst Performing Buildings in Höhe von 5 Prozentpunkten eingeführt, wenn diese auf das Niveau EH/EG 40 oder EH/EG 55 saniert werden.

Ab 15.08.2022 (BAFA):

  • Der iSFP-Bonus für Anlagen zur Wärmeerzeugung und in der systemischen Sanierung wird gestrichen.
  • Der Heizungs-Tausch-Bonus wird eingeführt.
  • Der Wärmepumpenbonus wird eingeführt.
  • Die Fördersätze für Einzelmaßnahmen werden angepasst.

Ab Anfang 2023:

  • Die BEG-Richtlinien werden in überarbeiteter Fassung neu veröffentlicht.
  • Die BEG-Richtlinien werden in überarbeiteter Fassung neu veröffentlicht.
  • Ein Bonus für serielle Sanierung wird eingeführt.

Wieitere Informationen: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BekanntmachungÄnderungen von Richtlinien Vom 21. Juli 2022

Quelle: BMWK Stand 28.07.2022
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