Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude ersetzt die bisherige Förderung

Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 entwickelt die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude weiter. Die neue „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ startet bei der KfW zum 01.07.2021.
Sie gilt für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohnheime und für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser usw.
Ab dem 01.07.2021 können für alle Wohngebäude die neuen Förder­kredite und Zuschüsse der „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragt werden.Für einen Neubau oder für die Sanierung zum Effizienz­haus sowie einzelne energetische Maßnahmen. Die Förderung für Bau­begleitung kann beantragt werden direkt zusammen mit einem Kredit oder Zuschuss.

Die bisherigen Förderprodukte können noch bis zum 30.06.2021 beantragt werden :

  • Energieeffizient Bauen (153)
  • Energieeffizient Sanieren – Kredit (151, 152)
  • Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430) – für Sanierungen zum KfW-Effizienzhaus
  • Energieeffizient Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (431)
  • Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)

Die neuen Förderprodukte der BEG ab 01.07.2021:

  • Wohngebäude – Kredit (261, 262)
  • Wohngebäude – Zuschuss (461)
  • Kommunen – Kredit (264)
  • Kommunen – Zuschuss (464)

Zuschüsse für einzelne energetische Maßnahmen beantragen Sie seit 01.01.2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA).

Der Zuschuss Energieeffizient Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (433) bleibt als eigen­ständige Förderung neben der BEG bestehen.

Pflicht bei der Förderung:
Für die Fach­planung und Bau­begleitung eines Effizienz­hauses oder einzelne energetische Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden benötigen Sie eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz aus der Liste der Deutschen Energie-Agentur (dena).

In Zukunft fördern wir im Rahmen der BEG auch eine akustische Fachplanung sowie die Nachhaltigkeitszertifizierung eines Neubaus mit dem Qualitäts­siegel „Nachhaltiges Gebäude“. Informationen über die Nachhaltigkeits­zertifizierung und die Zertifizierungs­stellen

Wenn Sie Ihre Heizungs­anlage erneuern oder optimieren wollen, kann sowohl eine Expertin oder ein Experte für Energie­effizienz als auch ein Fach­unternehmen die benötigten Bestätigungen ausstellen

Qwelle: KfW 08.02.2021
Hinweis: Nächster Seminartermin