Ein Kompromis – Grundsteuer Neuregelung?

Nach monatelangen Debatten haben sich die Koalitionsspitzen von SPD und Union auf eine Reform der Grundsteuer verständigt.
Der Gesetzentwurf soll im Juli in den Bundestag eingebracht werden, so der aktuelle Stand.
Die von Bayern geforderte „Öffnungsklausel“ ist enthalten, aber eng gefasst. Details sind noch offen.

Die Grundsteuer kommt ausschließlich den Kommunen zugute und ist mit rund 14 Mrd. Euro eine ihrer wichtigsten Finanzierungsquellen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10. April 2018 die Wertermittlung für die Grundsteuer als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Hauptkritikpunkt war, dass die zugrunde gelegten Werte die tatsächlichen Wertentwicklungen nicht mehr in ausreichendem Maße widerspiegeln. Die bisher verwendeten Einheitswerte stammen von 1964 (alte Länder) bzw. 1935 (neue Länder).
Spätestens bis 31. Dezember 2019 muss der Gesetzgeber eine Neuregelung treffen, die eine realitätsgerechte Besteuerung, auch im Verhältnis der Grundstücke zueinander, gewährleistet. Für die administrative Umsetzung der Steuer hat das Gericht eine weitere Frist, bis 31. Dezember 2024, gesetzt.

Für die anstehenden Diskussionen mit den Ländern bringt das BMF zwei unterschiedliche Bewertungsansätze ein:

  • Ein wertunabhängiges Modell, das an der Fläche der Grundstücke und der vorhandenen Gebäude ansetzt. Die Gebäudefläche soll dabei in einem vereinfachten Verfahren bestimmt werden, das sich z.B. an den Geschossflächen orientiert. Auf die so ermittelten Flächen von Grund und Boden sowie Gebäuden werden anschließend besondere Faktoren angewendet, die nach der Art der Gebäudenutzung unterscheiden (und für Wohngebäude niedriger ausfallen als für Geschäftsgebäude). Die Werte der Grundstücke und der Gebäude bleiben bei diesem Modell unberücksichtigt. Dieses Modell basiert auf vergleichsweise einfachen Berechnungen. Es führt im Ergebnis aber dazu, dass für Immobilien, die zwar ähnliche Flächen aufweisen, sich im Wert aber deutlich unterscheiden, ähnliche Grundsteuerzahlungen fällig würden (Bsp.: Villa im hochpreisigen Zentrum und ein gleich großes Einfamilienhaus am Rande einer Großstadt).
  • Ein wertabhängiges Modell, das am tatsächlichen Wert einer Immobilie ansetzt. Dazu sind die Werte von Grund und Boden sowie von Gebäuden anhand bestimmter vereinfachter Verfahren zu ermitteln. Das wertabhängige Modell sorgt dafür, dass vergleichbare Immobilien auch ähnlich besteuert werden. Damit liegt es näher an den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine realitätsgerechte Besteuerung der Grundstücke auch im Verhältnis zueinander.

    Zwar soll das von Finanzminister Olaf Scholz vorgeschlagene Berechnungsmodell nach Grundstückswert und Miete gelten. Zugleich sollen die Länder aber die Möglichkeit bekommen, davon abzuweichen und eigene Regelungen einzuführen.
    Ob Sie künftig mehr oder weniger zahlen müssen, ist nicht vorhersehbar – denn letztlich entscheiden die Kommunen durch ihre Hebesätze über die Höhe der Steuer.

    Bei der Bewertung der verschiedenen Reformoptionen ist zu beachten: In jedem Modell, das die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzt, müssen sämtliche Grundstücke neu bewertet werden.
    Dies geht zwangsläufig mit Änderungen der Steuerzahlungen einzelner Steuerschuldnerinnen und -Schuldner einher. Dies gilt auch dann, wenn sich das Grundsteueraufkommen durch die Reform insgesamt nicht erhöht, d.h. wenn sich Be- und Entlastungen insgesamt ausgleichen.

    Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland begrüßte die Einigung der Regierungsparteien auf eine Länder-Öffnungsklausel bei der Reform der Grundsteuer. „Die Länder sollten diese Chance nutzen. Sie haben dadurch die Möglichkeit, ihre Bürger vor einem teuren Bürokratiemonstrum wie das von Bundesfinanzminister Scholz favorisierte Modell zu bewahren“, kommentierte Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke.

    Mieterbund fordert, Grundsteuer raus aus den Betriebskosten „Wir begrüßen, dass sich die Bundesregierung und die Spitzen von CDU/CSU und SPD endlich auf ein Konzept für eine Grundsteuerreform geeinigt haben,“ erklärte der Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes (dmb) Ulrich Ropertz heute in Berlin. „Wir fordern aber jetzt erst recht, dass die Grundsteuer dass die Grundsteuer nicht länger auf die Mieter über die Betriebskostenabrechnung abgewälzt werden darf.“

    Quelle:Neu­re­ge­lung der Grund­steu­er BMF

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