Gebäudeenergiegesetz (GEG) Gesetzentwurf

Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude – Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Bearbeitungsstand: 28.05.2019 21:02 Uhr

Gesetzentwurf der Bundesregierung Gesetzzur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude. „Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebereich ist ein wichtiger Baustein der Energiewendeund für den Klimaschutz. Das Energieeinsparrecht und energetische Anforderungen an Gebäude, die dem Stand der Technik entsprechen undwirtschaftlichmachbar sind, leisten einen wichtigen Beitrag zum Erreichen des Ziels eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2050, der im Klimaschutzplan 2050 festgelegten Ziele für das Jahr 2030 und des Ziels, den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergie-verbrauch für Wärme und Kälte bis zum Jahr 2020 auf 14 Prozent zu steigern.“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 29. Mai 2019 die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet. Stellungnahmen zum Referentenentwurf können bis zum 28. Juni 2019 eingereicht werden.

Für die energetischen Anforderungen an Gebäude gelten derzeit zwei Regelwerke:

  • Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) enthältbau-und anlagentechnische Anforderungen an Gebäude.
  • Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) bestimmt, dass bei neuen Gebäuden sowie bei Bestandsge-bäuden der öffentlichen Hand erneuerbare Energien zu Wärmezwecken in einem festgelegten Umfang zu nutzen sind.

Das Nebeneinander dieser Regelwerke hat zu Schwierigkeiten bei Anwendung und Vollzug geführt, zumal die beiden Regelwerke nicht vollständig aufeinander abgestimmt waren.
Artikel 9 der Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (ABl. L 153 vom 18.6.2010, S.13, ABl. L 155 vom 22.6.2010, S. 61-EU-Gebäuderichtlinie) verpflichtet die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass ab 2021 alle neuen Gebäude als Niedrigstenergiegebäude ausgeführt werden.Für Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand gilt diese Pflicht schon ab 2019.

Mit Gebäudeenergiegesetz (GEG) Gesetzentwurf soll das Energieeinsparrecht für Gebäudeentbürokratisiert und vereinfacht. Es führt das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnungund das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in einem neuen Gesetz, dem Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme-und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz –GEG) zusammen.
Mit dem Gebäudeenergiegesetz werden die Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie sowohl zum 1. Januar 2019 für neue öffentliche Nichtwohngebäude als auch zum 1. Ja-nuar 2021 für alle neuen Gebäude in einem Schritt umgesetztund die erforderliche Regelung des Niedrigstenergiegebäudes getroffen.

Quelle: Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude-Gebäudeenergiegesetz (GEG)

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