Kommt der gesetzliche Sachkundenachweis für Immobilienmakler und WEG-Verwalter?

Die Bundesregierung will Immobilienmaklern und Wohneigentumsverwaltern (WEG-Verwalter) die Erbringung eines Sachkundenachweises vorschreiben, ehe sie eine gewerberechtliche Erlaubnis erhalten. Wohnungseigentumsverwalter müssen eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.
Am 29.03.2017 fand im Deutschen Bundestag eine Anhörung zu diesem Vorhaben statt.

Mit der Änderung des § 34c der Gewerbeordnung wird für Immobilienmakler ein Sachkundenachweis als neue Voraussetzung für die Erteilung der gewerberechtlichen Erlaubnis eingeführt. Darüber hinaus wird für Wohnungseigentumsverwalter erstmals eine Erlaubnispflicht in § 34c der Gewerbeordnung eingeführt. Voraussetzung für die Erteilung der gewerberechtlichen Erlaubnis für Wohnungseigentumsverwalter ist neben dem Vorliegen der erforderlichen Zuverlässigkeit und geordneter Vermögensverhältnisse ebenfalls der Nachweis der Sachkunde sowie darüber hinaus einer Berufshaftpflichtversicherung.

Diese Änderung ist weiterhin umstritten, und Ihre realiesierung ist noch nicht absehbar.

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