Referentenentwurf zur Änderung des EEG – Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften (EEG 2021-RefE) sowie die WEG Reform sind einen Schritt weiter gekommen.
WEG-Reform
Die Regierungskoalition hat sich am 07.09.2020 über die Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes – Sachkundenachweis geeinigt.
Wenn der Bundestag den Kompromiss beschließt, so wird das neue Gesetz bereits im November 2020 in Kraft treten.
Unter Anderem:
- Harmonisierung von Miet- und Wohnungseigentumsrecht, laut Entwurf sind Mieter von Sondereigentumseinheiten verpflichtet, Baumaßnahmen in der Wohnungseigentumsanlage zu dulden.
- Betriebskostenabrechnung: Bei vermieteten Eigentumswohnungen soll auch im Verhältnis zwischen dem vermietenden Eigentümer und dem Mieter die in der WEG geltende Kostenverteilung maßgeblich sein.
Aktuell ist mietrechtlich beispielweise dieWohnfläche maßgeblich, während das WEG eine Kostenverteilung nach Miteigentumsanteilen vorsieht, wenn keine Vereinbarung zu Kostenverteilung, durch die Parteien getroffen wurde.EEG 2021
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat einen Referentenentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften (EEG 2021-RefE) mit Datum vom 25.08.2020 vorgelegt. Nach derzeitigem Stand soll das Änderungsgesetz nach Abschluss der Ressortabstimmung am 23.09.2020 durch das Bundeskabinett beschlossen und dann in das parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Das reformierte EEG 2021 soll zum 01.01.2021 in Kraft treten.
Wesentlicher Inhalt:
- Treibhausgasneutralität 2050 (§ 1 Abs. 3 EEG 2021-RefE)
- Umsetzung des 65-Prozent-Ziels bis 2030 (§ 1 Abs. 2 EEG 2021-RefE)
- Erhöhung der Ausbauziele der einzelnen Technologien (§ 4 EEG 2021-RefE)
- Anpassung der Ausschreibungsmengen (§§ 28 ff. EEG 2021-RefE)
- Windenergie an Land (§ 28 EEG 2021-RefE)
- Solaranlagen auf Gebäuden (§§ 28a, 38d ff. EEG 2021-RefE)
- Freiflächenanlagen (§ 28a Abs. 1 EEG 2021-RefE)
- Biomasseanlagen (§ 28b EEG 2021-RefE)
- Innovationsausschreibungen (§ 28c EEG 2021-RefE)
- Erweiterung der Gebietskulisse (§ 36h EEG 2021-RefE)
- Steigerung der Akzeptanz für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien
- Ausweitung der Anforderungen an Fernsteuerbarkeit (§ 9 EEG 2021-RefE)
Weitere Informationen: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
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