Werden EnEG, EnEV und EEWärmeG zusammengefaßt?

Für die energetischen Anforderungen an Gebäude gelten derzeit zwei Regelwerke.
Das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) enthält die bau- und anlagentechnischen Anforderungen an Gebäude. Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) bestimmt, dass bei neuen Gebäuden sowie bei Bestandsgebäuden der öffentlichen Hand erneuerbare Energien zu Wärmezwecken in einem festgelegten Umfang zu nutzen sind.
Das Nebeneinander dieser Regelwerke hat zu Problemen bei Anwendung und Vollzug geführt, zumal die beiden Regelwerke nicht vollständig aufeinander abgestimmt waren.
Für die Errichtung neuer Gebäude gilt künftig ein einheitliches Anforderungssystem, in dem Energieeffizienz und erneuerbare Energien integriert sind. Gleichzeitig werden der Einsatz und die Anrechenbarkeit von eigenerzeugtem PV-Strom und Biomethan verbessert sowie Quartierslösungen bei der Wärmeerzeugung ermöglicht. Des Weiteren wird der Energieausweis gestärkt, was jedoch gleichzeitig mit höheren Ausstellungshürden verbunden ist. Immobilienmakler werden zudem in die Vorlage- und Veröffentlichungspflicht von Energieausweisen einbezogen.

Quelle: Referentenentwurf