Schornsteinfegerkosten als Handwerkerleistungen steuerlich voll abzugsfähig?

Der Steuerberater-Verband e.V. Köln hat erklärte in einer Pressemitteilung, dass neuerdings auch für die Handwerkerrechnung des Schornsteinfegers eine Steuerermäßigung gewährt wird.

Das Bundesministerium der Finanzen erweiterte auf Basis eines BFH-Urteils die Abzugsmöglichkeit. Bis 2015 beschränkte das Finanzamt den Abzug auf Kehr-, Reparatur- und Wartungsarbeiten. Prüfarbeiten waren nicht abzugsfähig. Nun können Steuerpflichtige zusätzlich die Aufwendungen für Mess- oder Überprüfarbeiten einschließlich der Feuerstättenschau geltend machen, so der Verband.

Können Mieter von der Steuerermäßigung profitieren?
Die über die Nebenkostenabrechnung auf sie umgelegten Kosten für Schornsteinfegerleistungen seien ebenfalls steuerlich relevant. Eine Bescheinigung des Vermieters muss als Nachweis vorgelegt werden.

Was wird Berücksichtigt?
Berücksichtigt werden 20% der Arbeitskosten einschließlich der Fahrt- und Maschinenkosten, höchstens 1.200 Euro, die direkt von der Steuerschuld abgezogen werden könne.

Vorraussetzung:

  • eine entsprechende Rechnung
  • die Zahlung muss auf das Konto des Leistungserbringers erfolgen.

Die großzügigere Steuerermäßigung gelte für alle noch offenen Steuerjahre, so der Steuerberater-Verband e.V. Köln.

Quelle: Pressemitteilung des Steuerberater-Verbandes Köln e.V. v. 12.04.2016