Gibt es eine Heizkostenrückzahlung für das Jahr 2015?

Nach einer Prognose des Energiedienstleisters Techem sind die Heizkosten beim Energieträger Öl in 2015 um 18,6 Prozent gesunken, während sie für Erdgas um 6 Prozent anstiegen.

Doch wirkt diese Entwicklung auch auf die Heizkostenabrechnung?

Eine genaue Prognose zur individuelle Verbrauch ist sehr schwierig, einerseits ist die Preisentwicklung, der Ölpreise ist im Vergleich zu 2014 um 23,9 Prozent gesunken, der Gaspreis stagnierte dagegen mit einem Minus von ca. einem Prozent.
Anderseits ist der Gesamtverbrauch gestiegen.
Die Witterung während der Heizmonate Januar bis April und Oktober bis Dezember war im Vergleich zum Vorjahr um durchschnittlich rund 7 Prozent kälter, was automatisch einen Mehrverbrauch nach sich zieht.
Da der Mehrverbrauch beim Erdgas den Preisrückgang überwiegt, steigen dort voraussichtlich die Heizkosten.
Beim Heizöl liegt der Preisrückgang voraussichtlich über dem Mehrverbrauch, sodass Heizölnutzer potenziell niedrigere Heizkosten haben werden.

Ob die niedrige Öl Preise bereits bei der Heizkosten Abrechnung 2015 wirken ist sehr individuell. Bei den verwertbaren Heizölpreisen für eine Prognose, handelt es sich um die allgemeingültigen Handelspreise 2015 und nicht um jene, zu denen das Heizöl im Einzelfall eingekauft wurde. Letzteres ist aber die Basis für die spätere Heizkostenabrechnung. Bereits im Jahr 2014 gab es einen Rückgang der Handelspreise von etwa 8 Prozent. Jedoch die Abrechnungen nur einen Rückgang von knapp 5 Prozent aufwiesen.

Weitere Information: Link Energiekennwerte-Studie 2016 von Techem
Siehe auch BGH, Urteil v. 1.2.2012, VIII ZR 156/11
Quelle: Pressemitteilung BoxID 776388