Können gering investive Maßnahmen zur Heizungsoptimierung gefördert werden?

Ja! Das groß angelegte BMWi-Förderprogramm zur Heizungsoptimierung ist am 1. August gestartet.
Gefördert werden der Tausch von Heizungspumpen, der hydraulische Abgleich von Heizungen und weitere gering investive Maßnahmen.
Anträge können beim Bafa gestellt werden.
Förderfähig sind auch Maßnahmen in Unternehmen.

Der Förderzuschuss:
Bei allen Maßnahmen beträgt der Förderzuschuss zu den Netto-Investitionskosten (Material + Arbeitsleistung) 30% Prozent bis zu einem Höchstbetrag in der Fördersumme von 25.000 €. Vor Maßnahmenbeginn müssen Sie sich online auf der BAFA-Homepage registrieren.
Registrierung für die Förderung der Heizungsoptimierung

Antragsberechtigt sind:.

  • Privatpersonen
  • Freiberufler
  • Unternehmen nabhängig von der Größe (Unternehmen müssen jedoch die de-minimis-Regelung einhalten)
  • Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts (insbesondere Vereine, Stiftungen, gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften).

Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer des Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Anlage errichtet wurde.
Der Antragsberechtigte darf Dritte, u. a. die Hausverwaltung, zur Antragstellung bevollmächtigen.
Es gilt ein Kumulierungsverbot, d. h. für die gleiche Maßnahme darf nicht noch ein weiteres staatliches Förderprogramm in Anspruch genommen werden.

Richtlinie als PDF Datei: Richtlinie über die Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich Vom 13. Juli 2016
Weitere Informationen: BAFA

Quelle: BWMi