Wird noch in dieser Wahlperiode eine vollständige Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) umgesetzt?

Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks: „Die Maßnahmen des Aktionsprogramms beginnen zu wirken, wir sparen Energiekosten, wir schaffen Werte und Beschäftigung mit dem Klimaschutz. Insofern sind wir auf einem guten Weg, die 40 Prozent bis 2020 zu leisten. Immerhin sind schon 70 Prozent der über 100 Maßnahmen des Aktionsprogramms komplett umgesetzt. Trotzdem: Deutschland muss sich nach wie vor gehörig anstrengen, die selbst gesetzten Ziele zu erreichen.“

Klimaschutzbericht 2016 Zum Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung

Das Umweltministerium (BMUB) geht nicht davon aus, dass in dieser Wahlperiode noch eine vollständige Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) umgesetzt wird.
In ihr sollten EnEG (Energieeinsparungsgesetz) und EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) zusammengeführt und aufeinander abgestimmt. Erwartet wurden Verschärfungen den Bereichen Neubau, Bestandsbauten und erneuerbare Energien, um einen verbesserten „Klimaschutz“ zu erreichen.
Realisiert wird lediglich einer Festlegung des künftigen Energiestandards für öffentliche Gebäude werden noch Chancen eingeräumt, wenn eine Einigung bis Anfang 2017 gefunden wird. Der neue Standard könnte auf dem KfW-55 Niveau liegen, obwohl er für bestimmte Gebäudetypen nicht wirtschaftlich ist.
In dieser teilweisen Umsetzung könnte es bereits zu einer Öffnung der EnEV für Wärmeerzeugung mittels Photovoltaik und Bio(erd)gas kommen.
Die Novellierung des sogenannten Niedrigstenergiegebäudes im privaten Bereich (Wohngebäude, Wirtschaftsbauten) soll dann in der nächsten Wahlperiode erfolgen.
Dann, dürften neue Wohngebäude ab 2021 nur noch etwas mehr als 40 kWh Primärenergiebedarf haben.
Das Wirtschaftlichkeitsgebot im Gebäudeenergierecht soll jedoch nicht angetastet werden.

Quelle: DIHK