Laut Gesetzentwurf wird für Wohnungseigentums Verwalter erstmals eine Erlaubnispflicht eingeführt.

Für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter soll eine Berufszulassungs-regelung geschaffen werden. Als neue Voraussetzung für die Erteilung der gewerberechtlichen Erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung sollen für Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter ein Sachkundenachweis sowie für Wohnungseigentumsverwalter darüber hinaus eine Berufshaftpflichtversicherung eingeführt werden.
Das sieht der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter (18/10190) von Wohnungseigentum vor, den der Bundestag am Donnerstag, 10. November 2016, in erster Lesung zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen hat.

Gesetzentwurf: zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche
Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum.

Quelle: Bundestag.de